Gründungszuschusseinfach erklärt.
Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Gründungszuschuss unterstützt werden.
In der ersten Förderphase entspricht der monatliche Gründungszuschuss grundsätzlich dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Eine zweite Phase kann separat beantragt werden. Bei Bewilligung werden weitere neun Monate jeweils 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt.
Was grundsätzlich wichtig ist.
Die Agentur für Arbeit betrachtet nicht nur die Geschäftsidee. Auch deine Qualifikation, Erfahrung und die Erfolgsaussichten des Vorhabens spielen eine Rolle.
Die Geschäftsidee muss nachvollziehbar geplant sein.
Für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden mehrere Unterlagen benötigt. Es reicht daher nicht, nur eine Geschäftsidee in wenigen Sätzen zu beschreiben.
Genau an diesem Punkt werden ein vollständiger Businessplan und realistische Finanzzahlen wichtig.
Prüfe zuerst deine Ausgangssituation.
Mit dem Gründarium-Fördercheck kannst du deine Situation einordnen und sehen, welche Themen für dich relevant sein könnten.