Wissen · Förderung

Gründungszuschusseinfach erklärt.

Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch den Gründungszuschuss unterstützt werden.

Phase 1
6 Monate

In der ersten Förderphase entspricht der monatliche Gründungszuschuss grundsätzlich dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Phase 2
Weitere 9 Monate

Eine zweite Phase kann separat beantragt werden. Bei Bewilligung werden weitere neun Monate jeweils 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt.

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein automatischer Anspruch auf Bewilligung.
Voraussetzungen

Was grundsätzlich wichtig ist.

Die Agentur für Arbeit betrachtet nicht nur die Geschäftsidee. Auch deine Qualifikation, Erfahrung und die Erfolgsaussichten des Vorhabens spielen eine Rolle.

1
Du beziehst Arbeitslosengeld.
2
Zu Beginn der Selbstständigkeit bestehen grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
3
Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt.
4
Eine fachkundige Stelle prüft die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.
5
Die Agentur für Arbeit beurteilt zusätzlich deine persönlichen Voraussetzungen für die Selbstständigkeit.
Tragfähigkeit

Die Geschäftsidee muss nachvollziehbar geplant sein.

Für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden mehrere Unterlagen benötigt. Es reicht daher nicht, nur eine Geschäftsidee in wenigen Sätzen zu beschreiben.

Genau an diesem Punkt werden ein vollständiger Businessplan und realistische Finanzzahlen wichtig.

Typische Unterlagen
Businessplan
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Lebenslauf
Qualifikationsnachweise
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Nächster Schritt

Prüfe zuerst deine Ausgangssituation.

Mit dem Gründarium-Fördercheck kannst du deine Situation einordnen und sehen, welche Themen für dich relevant sein könnten.

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