UG oderEinzelunternehmen?
Beide Rechtsformen können für einen Start geeignet sein. Entscheidend sind unter anderem Haftung, Kapital, Verwaltungsaufwand und dein konkretes Geschäftsmodell.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist für viele Gründer der einfachste Weg in die Selbstständigkeit. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital und der formelle Aufwand ist häufig geringer.
UG (haftungsbeschränkt)
Die UG ist eine Variante der GmbH. Sie ermöglicht eine Kapitalgesellschaft mit vergleichsweise geringem Stammkapital, bringt aber deutlich mehr formelle Pflichten mit sich.
Die wichtigsten Unterschiede.
Einfach starten.
Ein Einzelunternehmen kann interessant sein, wenn der organisatorische Aufwand zunächst niedrig bleiben soll und das Geschäftsmodell überschaubare Haftungsrisiken hat.
Das persönliche Haftungsrisiko sollte dabei bewusst bewertet werden.
Gesellschaft aufbauen.
Eine UG kann interessant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft gewünscht wird und das Stammkapital für eine klassische GmbH zunächst nicht bereitsteht.
Notar, Handelsregister, Jahresabschluss und weitere formelle Anforderungen müssen jedoch eingeplant werden.
Die Rücklage gehört dazu.
Bei einer UG ist jährlich grundsätzlich ein Viertel des um einen Verlustvortrag verminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einzustellen.
Die UG wird dadurch nicht automatisch irgendwann zur GmbH. Eine entsprechende Kapitalerhöhung kann später aber möglich sein.
Die Rechtsform ist keine reine Preisfrage.
Haftung, Steuern, Geschäftspartner, Finanzierung, Verwaltungsaufwand und deine langfristigen Pläne sollten gemeinsam betrachtet werden. Gründarium ersetzt dabei keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.