Arbeitslosengeld I
Die Agentur für Arbeit kann den AVGS ausstellen. Oft lässt sich das mit dem Gründungszuschuss verbinden.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Coaching bezahlen. Bei Bewilligung bis zu 100 %, für dich also kostenfrei.
Entscheidend ist, dass du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist. Die Entscheidung trifft deine Ansprechperson.
Die Agentur für Arbeit kann den AVGS ausstellen. Oft lässt sich das mit dem Gründungszuschuss verbinden.
Das Jobcenter kann den AVGS ausstellen. Für die Startphase gibt es unter Umständen Einstiegsgeld.
Auch ohne Leistungsbezug kann die Agentur für Arbeit einen Gutschein ausstellen.
Melde dich arbeitsuchend, sobald das Ende feststeht. Dann ist ein AVGS oft schon vorher möglich.
Wir klären dein Vorhaben und ob ein AVGS für dich in Frage kommt.
Du erhältst die Angaben zur Maßnahme und eine kurze Argumentationshilfe.
Du sprichst mit deiner Ansprechperson bei Agentur oder Jobcenter.
Mit bewilligtem Gutschein legen wir los. Die Abrechnung läuft direkt.
Den AVGS bekommst du von deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Vor dem Termin schicken wir dir alles, was du brauchst, damit das Gespräch kurz und klar wird.
Abgerechnet wird über die Erfolgspfad GmbH, einen nach AZAV zugelassenen Träger, mit dem ich als zertifizierter Coach zusammenarbeite. Für dich bedeutet das: kein Papierkram und keine Vorkasse.

Gefördert über die Erfolgspfad GmbH
Ich coache als zertifizierter Partner der Erfolgspfad GmbH, einem nach AZAV zugelassenen Träger. Der AVGS wird direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet – für dich ohne Kosten und ohne Vorkasse. Die Angaben zur Maßnahme für deinen Gutschein bekommst du im kostenlosen Erstgespräch.
Idee schärfen, Zielgruppe verstehen, Preise festlegen.
Mehr erfahrenPlan und Zahlen, die vor Agentur, Kammer und Bank bestehen.
Mehr erfahrenMarketing und Vertrieb, damit nach dem Start Aufträge kommen.
Auf einen AVGS besteht kein Rechtsanspruch. Ob ein Gutschein ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Stelle. Wir können ihn nicht garantieren, aber dich gut vorbereiten.
Fünf kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Danach melden wir uns persönlich und sagen dir ehrlich, welcher Weg für dich passt.
Mit einem bewilligten AVGS nichts. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt bis zu 100 % der Kosten und rechnet direkt ab. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit können Coachings bei zugelassenen Trägern bezahlt werden, zum Beispiel ein Gründungscoaching.
In der Regel Menschen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, egal ob mit Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld. Auch wer noch angestellt ist, aber weiß, dass die Stelle endet, kann sich arbeitsuchend melden. Die Entscheidung trifft deine Ansprechperson.
Sprich deine Ansprechperson bei der Agentur oder dem Jobcenter darauf an. Vorher bekommst du von uns die Angaben zur Maßnahme und eine kurze Argumentationshilfe, damit du gut vorbereitet bist.
Dann schauen wir gemeinsam, woran es lag. Oft klappt ein zweiter Anlauf mit einer besseren Begründung. Wir sagen dir ehrlich, ob sich das lohnt. Einen Anspruch auf den Gutschein gibt es nicht.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Idee, deine Situation und deine Förderung. Unverbindlich und persönlich.