gründarium
Gründungszuschuss

Mit Arbeitslosengeld in die Selbstständigkeit.

Wer aus dem ALG I gründet, kann bis zu 15 Monate Gründungszuschuss bekommen. Wir bereiten mit dir alles vor, was die Agentur sehen will: Businessplan, Finanzplanung und die Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme.

So hoch ist der Zuschuss
Phase 1 · 6 Monate
ALG I + 300 € pro Monat
Phase 2 · 9 Monate, auf Antrag
300 € pro Monat
Beispiel bei 1.400 € ALG I
bis zu 12.900 €

Beispielrechnung. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Was die Agentur für Arbeit erwartet.

Anspruch auf ALG I

Du beziehst Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch.

Hauptberuflich

Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, also mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.

Tragfähiges Konzept

Businessplan und Finanzplanung, bestätigt durch eine fachkundige Stelle wie IHK, Kammer oder Steuerberatung.

Persönliche Eignung

Du zeigst, dass du fachlich und persönlich in der Lage bist, das Vorhaben umzusetzen.

Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Wir können eine Bewilligung nicht zusagen, aber deine Unterlagen so vorbereiten, dass sie überzeugen.

Zuschussrechner

Wie viel Gründungszuschuss bekommst du?

Trag dein Arbeitslosengeld ein oder schätze es aus deinem Gehalt. Du siehst sofort, was in 15 Monaten möglich ist.

€

Steht in deinem Bewilligungsbescheid.

Damit es klappt

  • Du bekommst ALG I und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
  • Eine fachkundige Stelle, zum Beispiel die IHK, bestätigt, dass dein Konzept trägt.
  • Du gründest hauptberuflich und stellst den Antrag vor dem Start.
Dein möglicher Zuschuss

Gib einen Betrag ein, dann rechnen wir los.

Im AVGS-Gründercoaching schreiben wir deinen Businessplan so, dass er für die Tragfähigkeitsbescheinigung passt.

Antrag gemeinsam vorbereiten →

Unverbindliche Berechnung nach §§ 93 und 94 SGB III, Stand 2026. Die ALG-I-Schätzung vereinfacht die Lohnsteuer. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Ablauf

Von der Idee bis zum bewilligten Zuschuss.

Die Reihenfolge ist wichtig. Vor allem: Der Antrag kommt vor der Gründung.

  1. 1

    Beratung bei der Agentur

    Früh ansprechen, dass du gründen willst.

  2. 2

    Geschäftsidee schärfen

    Angebot, Zielgruppe, Preise.

  3. 3

    Businessplan schreiben

    Konzept, Markt, Marketing, Organisation.

  4. 4

    Finanzplanung

    Kapitalbedarf, Umsatz, Kosten, Liquidität.

  5. 5

    Fachkundige Stellungnahme

    Tragfähigkeit bestätigen lassen.

  6. 6

    Antrag stellen

    Vor dem Start der Selbstständigkeit.

  7. 7

    Gründen

    Anmeldung und Start.

  8. 8

    Phase 2 beantragen

    Nach sechs Monaten, mit Nachweis der Tätigkeit.

Typische Fehler

Woran Anträge oft scheitern.

01

Antrag zu spät

Der Antrag muss vor dem Start der Selbstständigkeit gestellt werden. Wer vorher anmeldet, riskiert die Förderung.

02

Restanspruch zu knapp

Unter 150 Tagen ALG I ist kein Zuschuss möglich. Plane den Gründungstermin rechtzeitig.

03

Zahlen ohne Grundlage

Umsätze, die niemand nachvollziehen kann, fallen bei der Prüfung auf. Realistisch rechnen lohnt sich.

04

Kein Vertrieb im Plan

Wie kommen die Kunden? Ein Plan ohne Antwort darauf wirkt nicht tragfähig.

Fördercheck

Finde heraus, ob dein Coaching gefördert werden kann.

Fünf kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Danach melden wir uns persönlich und sagen dir ehrlich, welcher Weg für dich passt.

Schritt 1 von 5ca. 2 Minuten

Wie ist deine aktuelle Situation?

Wie ist deine aktuelle Situation?
Kostenlos und unverbindlich
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Persönlicher Rückruf statt Callcenter
  • Keine Weitergabe deiner Daten
FAQ

Häufige Fragen.

Alle Fragen ansehen
Was ist der Gründungszuschuss?

Eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen. Sie soll den Lebensunterhalt in der Startphase sichern. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wie viel Gründungszuschuss kann ich bekommen?

In den ersten sechs Monaten deinen bisherigen ALG-I-Betrag plus 300 € für die soziale Absicherung. Danach sind weitere neun Monate mit 300 € monatlich möglich. Mit unserem Zuschussrechner siehst du deinen Betrag in wenigen Sekunden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I, eine hauptberufliche Selbstständigkeit, ein tragfähiges Konzept mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und der Nachweis deiner persönlichen und fachlichen Eignung.

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Eine Bestätigung, dass dein Vorhaben tragfähig ist, oft Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Sie stellt eine fachkundige Stelle aus, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder Steuerberatung. Wir bereiten Businessplan und Zahlen so vor, dass du gut vorbereitet dorthin gehst.

Bereit für den ersten Schritt?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Idee, deine Situation und deine Förderung. Unverbindlich und persönlich.

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