Anspruch auf ALG I
Du beziehst Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
Wer aus dem ALG I gründet, kann bis zu 15 Monate Gründungszuschuss bekommen. Wir bereiten mit dir alles vor, was die Agentur sehen will: Businessplan, Finanzplanung und die Unterlagen für die fachkundige Stellungnahme.
Beispielrechnung. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit.
Du beziehst Arbeitslosengeld I und hast bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, also mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.
Businessplan und Finanzplanung, bestätigt durch eine fachkundige Stelle wie IHK, Kammer oder Steuerberatung.
Du zeigst, dass du fachlich und persönlich in der Lage bist, das Vorhaben umzusetzen.
Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Wir können eine Bewilligung nicht zusagen, aber deine Unterlagen so vorbereiten, dass sie überzeugen.
Trag dein Arbeitslosengeld ein oder schätze es aus deinem Gehalt. Du siehst sofort, was in 15 Monaten möglich ist.
Steht in deinem Bewilligungsbescheid.
Gib einen Betrag ein, dann rechnen wir los.
Im AVGS-Gründercoaching schreiben wir deinen Businessplan so, dass er für die Tragfähigkeitsbescheinigung passt.
Antrag gemeinsam vorbereiten →Unverbindliche Berechnung nach §§ 93 und 94 SGB III, Stand 2026. Die ALG-I-Schätzung vereinfacht die Lohnsteuer. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Die Reihenfolge ist wichtig. Vor allem: Der Antrag kommt vor der Gründung.
Früh ansprechen, dass du gründen willst.
Angebot, Zielgruppe, Preise.
Konzept, Markt, Marketing, Organisation.
Kapitalbedarf, Umsatz, Kosten, Liquidität.
Tragfähigkeit bestätigen lassen.
Vor dem Start der Selbstständigkeit.
Anmeldung und Start.
Nach sechs Monaten, mit Nachweis der Tätigkeit.
Der Antrag muss vor dem Start der Selbstständigkeit gestellt werden. Wer vorher anmeldet, riskiert die Förderung.
Unter 150 Tagen ALG I ist kein Zuschuss möglich. Plane den Gründungstermin rechtzeitig.
Umsätze, die niemand nachvollziehen kann, fallen bei der Prüfung auf. Realistisch rechnen lohnt sich.
Wie kommen die Kunden? Ein Plan ohne Antwort darauf wirkt nicht tragfähig.
Fünf kurze Fragen, etwa zwei Minuten. Danach melden wir uns persönlich und sagen dir ehrlich, welcher Weg für dich passt.
Eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen. Sie soll den Lebensunterhalt in der Startphase sichern. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
In den ersten sechs Monaten deinen bisherigen ALG-I-Betrag plus 300 € für die soziale Absicherung. Danach sind weitere neun Monate mit 300 € monatlich möglich. Mit unserem Zuschussrechner siehst du deinen Betrag in wenigen Sekunden.
Unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I, eine hauptberufliche Selbstständigkeit, ein tragfähiges Konzept mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und der Nachweis deiner persönlichen und fachlichen Eignung.
Eine Bestätigung, dass dein Vorhaben tragfähig ist, oft Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Sie stellt eine fachkundige Stelle aus, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder Steuerberatung. Wir bereiten Businessplan und Zahlen so vor, dass du gut vorbereitet dorthin gehst.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Idee, deine Situation und deine Förderung. Unverbindlich und persönlich.