Prüf in zwei Minuten, ob dein Coaching gefördert wird.
Gründung oder neuer Job – mit AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten. Beantworte drei kurze Fragen, wir melden uns persönlich bei dir.
- 0 € mit bewilligtem AVGS
- Gründung oder neuer Job
- 1:1 statt Gruppenkurs
- Nürnberg & online
- Eine feste Ansprechperson
Was ist eigentlich ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III) ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Coaching bezahlt. Du suchst dir den Anbieter selbst aus – und für dich fallen keine Kosten an.
Was du bei uns bekommst – und was nie
- Eine feste Ansprechperson vom ersten Gespräch bis zum Schluss
- Ein Businessplan, der zu dir passt – keine Vorlage mit ausgetauschtem Namen
- Hilfe beim Gutschein, bevor das Coaching beginnt
- Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie unbequem ist
Das erlebst du bei uns nicht
- Keine Zusatzprodukte, keine versteckten Kosten
- Keine Werbeanrufe und kein Newsletter, den du nicht willst
- Keine Versprechen, dass Amt oder Bank sicher zusagen
- Kein Druck zu gründen – das Coaching ist ergebnisoffen
Kurz beantwortet
Was ist, wenn mein AVGS abgelehnt wird?
Dann schauen wir gemeinsam, woran es lag. Oft klappt ein zweiter Anlauf mit einer besseren Begründung – wir sagen dir ehrlich, ob sich das lohnt. Das Erstgespräch kostet dich in jedem Fall nichts.
Was kostet mich das Coaching?
Mit einem bewilligten AVGS nichts. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter rechnet direkt mit uns ab. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.
Wer bekommt einen AVGS?
In der Regel Menschen, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind – egal ob mit Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld. Auch wer noch angestellt ist, aber weiß, dass die Stelle endet, kann sich arbeitsuchend melden und einen Gutschein bekommen. Die Entscheidung liegt bei deiner Ansprechperson.
Wie komme ich an den Gutschein?
Sprich deine Ansprechperson bei der Agentur oder dem Jobcenter direkt darauf an. Vorher schicken wir dir die Angaben zur Maßnahme und eine kurze Argumentationshilfe – damit bist du gut vorbereitet.
Muss ich nach dem Gründercoaching gründen?
Nein. Das Coaching ist ergebnisoffen. Manchmal ist die wichtigste Erkenntnis, dass eine Idee noch Zeit braucht oder ein Job gerade besser passt. Dann gehen wir diesen Weg gemeinsam weiter.
Alle Leistungen sind Ermessens- bzw. Antragsleistungen. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle – eine Bewilligung kann niemand garantieren. Stand der Angaben: 2026.