Was ist ein AVGS?
Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Damit werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert – ausdrücklich auch die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.
Der Gutschein wird bei einem nach AZAV zugelassenen Träger eingelöst. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab. Für dich entstehen keine Kosten und du musst nichts vorstrecken.
Wer kann einen AVGS bekommen?
- Du bist arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet – bei der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld) oder beim Jobcenter (Grundsicherungsgeld, bis Juni 2026 Bürgergeld).
- Du hast ein konkretes Gründungsvorhaben oder willst prüfen, ob die Selbstständigkeit für dich ein realistischer Weg ist.
- Deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft hält das Coaching für sinnvoll, um dich in Arbeit zu bringen.
Für ein Gründungscoaching per AVGS gibt es in der Regel keinen Rechtsanspruch. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur oder des Jobcenters. Eine gute Vorbereitung erhöht aber deine Chancen deutlich.
So beantragst du den AVGS in 5 Schritten
- 1
Termin vereinbaren
Sprich deine Vermittlungsfachkraft (Agentur) oder Integrationsfachkraft (Jobcenter) aktiv auf ein Gründungscoaching an. Warte nicht, bis es dir angeboten wird.
- 2
Vorhaben kurz vorstellen
Nimm eine Seite mit: Was willst du gründen, für wen, warum kannst du das und wie willst du davon leben? Ein kurzer, klarer Überblick wirkt professioneller als eine lange Erklärung.
- 3
Träger und Maßnahme nennen
Die Agentur stellt den Gutschein für ein bestimmtes Maßnahmeziel aus. Hilfreich ist, wenn du schon einen zugelassenen Träger und die Angaben zur Maßnahme mitbringst. Diese bekommst du vorab beim Träger bzw. Coach.
- 4
Gutschein prüfen
Achte auf Gültigkeitszeitraum, Stundenumfang und Maßnahmeziel. Steht dort etwas anderes als besprochen, kläre das sofort.
- 5
Gutschein rechtzeitig einlösen
Reiche den Gutschein vor Ablauf der Gültigkeit beim Träger ein. Danach startet das Coaching – persönlich oder online.
Gute Argumente für das Gespräch
- Die Selbstständigkeit ist ein realistischer Weg aus der Arbeitslosigkeit – mit Bezug zu deiner Ausbildung oder Erfahrung.
- Ein Coaching erhöht die Tragfähigkeit deines Vorhabens und senkt das Risiko, dass die Gründung scheitert.
- Im Coaching entstehen Businessplan und Finanzplan, die du für Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder einen Kredit ohnehin brauchst.
- Du hast bereits erste Schritte gemacht: Marktrecherche, Gespräche mit möglichen Kunden, erste Zahlen.
Typische Fehler
- Ohne konkretes Vorhaben in das Gespräch gehen – dann wirkt die Gründung wie eine vage Idee.
- Die Selbstständigkeit schon anmelden, bevor Coaching und Förderung geklärt sind. Gerade der Gründungszuschuss muss vor dem Start beantragt werden.
- Den Gutschein verfallen lassen, weil kein Träger gefunden wurde.
- Nur nach Geld fragen statt nach Unterstützung: Das Coaching ist der Einstieg, die Finanzierung kommt danach.
AVGS-Coaching mit Gründarium
Halil Kunt coacht als zertifizierter Partner der Erfolgspfad GmbH, einem nach AZAV zugelassenen Träger. Die Angaben zur Maßnahme für deinen Gutschein bekommst du im kostenlosen Erstgespräch. Das Coaching findet persönlich in Nürnberg oder online statt.
Häufige Fragen
Was kostet mich ein Gründungscoaching mit AVGS?+
Nichts. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Du musst keine Kosten vorstrecken.
Bekomme ich den AVGS auch vom Jobcenter?+
Ja. Auch Jobcenter können einen AVGS ausstellen, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. Zusätzlich kommt dort Einstiegsgeld für die Gründung in Frage.
Wie lange ist ein AVGS gültig?+
Die Gültigkeit steht auf dem Gutschein und ist befristet. Löse ihn deshalb zügig bei einem Träger ein.
Was tun, wenn der AVGS abgelehnt wird?+
Frag nach der Begründung und bring beim nächsten Termin ein konkretes Konzept mit. Gegen eine schriftliche Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 7. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Entscheidungen deiner Agentur für Arbeit bzw. deines Jobcenters.