Was ist Einstiegsgeld?
Einstiegsgeld ist ein Zuschuss des Jobcenters für Menschen, die sich aus dem Leistungsbezug heraus selbstständig machen (§ 16b SGB II). Es wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt und nicht darauf angerechnet.
Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Bestehende Bescheide bleiben gültig, das Einstiegsgeld gibt es weiterhin.
Voraussetzungen
- Du beziehst Grundsicherungsgeld.
- Du bist noch nicht hauptberuflich selbstständig.
- Du willst mindestens 15 Stunden pro Woche in deiner Selbstständigkeit arbeiten.
- Du bist persönlich geeignet und die Gründung hat gute Aussichten, dich unabhängig von Leistungen zu machen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch. Deine Integrationsfachkraft entscheidet im Einzelfall.
Höhe und Dauer
Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate gezahlt werden. Eine feste Höhe gibt es nicht: Das Jobcenter legt den Betrag nach deiner Situation fest, etwa danach, wie lange du arbeitslos warst und wie groß deine Bedarfsgemeinschaft ist. Oft ist der Betrag am Anfang höher und sinkt später.
Zusätzlich kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel gewähren, die für die Selbstständigkeit nötig sind, sowie Beratung und Coaching.
So stellst du den Antrag
- 1
Beratung vereinbaren
Sprich mit deiner Integrationsfachkraft über dein Gründungsvorhaben, bevor du startest.
- 2
Unterlagen vorbereiten
Lebenslauf, Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre. Oft wird zusätzlich eine Einschätzung einer fachkundigen Stelle verlangt.
- 3
Antrag stellen
Den Antrag stellst du online über dein Benutzerkonto beim Jobcenter. Dort kannst du auch Unterlagen nachreichen.
- 4
Bescheid abwarten
Im Bescheid steht, ob und in welcher Höhe du Einstiegsgeld bekommst und für wie lange.
Gefördertes Coaching als Vorbereitung
Auch Jobcenter können einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Im Coaching entstehen Businessplan und Finanzplan, die du für den Antrag auf Einstiegsgeld brauchst – für dich kostenlos.
Häufige Fragen
Bekomme ich Einstiegsgeld und Gründungszuschuss gleichzeitig?+
Nein. Der Gründungszuschuss ist für Bezieher von Arbeitslosengeld, das Einstiegsgeld für Bezieher von Grundsicherungsgeld.
Gilt mein Einstiegsgeld-Bescheid aus der Bürgergeld-Zeit weiter?+
Ja. Bestehende Bescheide bleiben nach der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld gültig.
Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen?+
Nein, Einstiegsgeld ist ein Zuschuss. Darlehen nach § 16c SGB II müssen dagegen zurückgezahlt werden.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 7. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Entscheidungen deiner Agentur für Arbeit bzw. deines Jobcenters.