Die Voraussetzungen
- Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) und beendest durch die Selbstständigkeit deine Arbeitslosigkeit.
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit besteht noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
- Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich, also nicht nur ein Nebenerwerb.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit deines Vorhabens. Das können zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute sein.
- Du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit hast.
Ganz wichtig: Den Antrag stellst du vor dem Start. Wer sich erst selbstständig macht und dann beantragt, hat keine Chance mehr.
Kein Rechtsanspruch: die Ermessensentscheidung
Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft unter anderem, ob eine Vermittlung in eine Arbeitsstelle Vorrang hat. Gute Unterlagen, ein schlüssiger Businessplan und eine nachvollziehbare Begründung, warum gerade die Selbstständigkeit dein Weg aus der Arbeitslosigkeit ist, erhöhen deine Chancen deutlich.
Wann der Gründungszuschuss ausgeschlossen ist
- Solange dein Arbeitslosengeld ruht, zum Beispiel während einer Sperrzeit.
- Wenn seit dem Ende einer früheren Gründungsförderung nach dem SGB III noch keine 24 Monate vergangen sind.
- Wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast.
- Wenn du Bürgergeld bzw. Grundsicherung vom Jobcenter beziehst und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Dann kommt stattdessen Einstiegsgeld in Frage.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Die sechs Monate der ersten Phase werden auf deinen restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet.
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Phase 1: sechs Monate
Du bekommst einen Betrag in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
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Phase 2: neun Monate
Auf erneuten Antrag kann die Agentur für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zahlen, wenn du eine intensive, hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachweist. Auch diese Phase ist eine Ermessensleistung.
Diese Unterlagen brauchst du
- Antrag auf Gründungszuschuss (bekommst du von deiner Agentur für Arbeit)
- Businessplan mit Beschreibung des Vorhabens
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit
- Lebenslauf und Nachweise über deine Qualifikation
Häufige Fragen
Bekomme ich Gründungszuschuss, wenn ich gekündigt habe?+
Grundsätzlich ja, aber eine Eigenkündigung führt oft zu einer Sperrzeit. Solange das Arbeitslosengeld ruht, ist der Gründungszuschuss ausgeschlossen. Außerdem verkürzt eine Sperrzeit den Restanspruch, was die 150 Tage gefährden kann.
Kann ich mir den Businessplan für den Gründungszuschuss fördern lassen?+
Ja. Mit einem AVGS kann ein Gründungscoaching vor der Gründung gefördert werden, in dem Businessplan und Zahlen entstehen. Den Gutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus.
Wie viel Gründungszuschuss bekomme ich genau?+
In Phase 1 dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat. Mit unserem Gründungszuschuss-Rechner kannst du deinen Betrag grob ausrechnen.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 4. November 2026. Maßgeblich sind die Entscheidungen deiner Agentur für Arbeit bzw. deines Jobcenters.